Mit einem Schengen-Visum haben Sie Zugang zu allen 27 europäischen Ländern, die unter diesem einheitlichen Visumsystem arbeiten. Das Schengen-Visum vereinfacht grenzüberschreitende Reisen und spart Zeit und Geld für Personen, die europäische Länder für Urlaubs-, Geschäfts- oder Familienreisen besuchen müssen.
Ein Schengen-Visum ist eine Kurzaufenthaltserlaubnis, die es Nicht-EU-Reisenden ermöglicht, innerhalb von 27 Tagen bis zu 90 Tage lang in einem der 180 Schengen-Länder zu bleiben. Dieses Visum ermöglicht die freie Bewegung über die Binnengrenzen der Mitgliedstaaten.
Der Schengen-Raum umfasst 29 Länder, die ihre eigenen Regeln, Richtlinien und Fristen für die Beantragung von Visa haben.
Die folgende Tabelle enthält die Liste der Schengen-Visumländer:
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Österreich |
Liechtenstein |
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Belgien |
Litauen |
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Bulgarien |
Luxemburg |
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Kroatien |
Malta |
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Die tschechische Republik |
Die Niederlande |
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Dänemark |
Norwegen |
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Estland |
Polen |
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Finnland |
Portugal |
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Frankreich |
Rumänien |
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Deutschland |
Slowakei |
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Griechenland |
Slowenien |
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Ungarn |
Spanien |
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Island |
Schweden |
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Italien |
Schweiz |
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Lettland |
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Sie müssen ein Schengen-Visum beantragen, wenn Sie Staatsbürger eines visumpflichtigen Landes wie Indien sind. Auch wenn Sie einen langfristigen Wohnsitz in einem visumfreien Land haben, benötigen Sie ein Visum. Nur Staatsbürger aus visumfreien Ländern (z. B. USA, Großbritannien, Kanada) mit einer eTA oder einem ETIAS benötigen kein Visum.

Schengen-Visa gibt es je nach Zweck und Aufenthaltsdauer in verschiedenen Formen. Schengen-Visa werden nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer klassifiziert, was zu mehreren Kategorien führt.
Dieses Visum erteilt Personen die Reisegenehmigung, die die internationalen Zonen des Schengen-Flughafens passieren.
Das Visum Typ B dient als Transitvisum für Land- und Seereisende, die sich bis zu fünf Tage im Schengen-Raum aufhalten können. Aktuelle Nutzungsstatistiken zeigen einen Rückgang, obwohl einige Länder diesen Visumtyp weiterhin in ihren Dokumenten verwenden.
Diese Visumkategorie dient als Standardvisum für Reisende, die den Schengen-Raum für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen besuchen möchten. Das Mehrfacheinreisesystem ermöglicht es Reisenden, ihr Visum für mehr als einen Besuch zu nutzen.
Mit dem Schengen-Visum Typ D können sich Reisende länger als 90 Tage in einem Schengen-Land aufhalten. Innerhalb des 180-tägigen Zeitraums können sich Visuminhaber auch für bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Staaten aufhalten. Das nationale Visum wird von den Botschaften der einzelnen Länder ausgestellt.

Sie können einen Schengen-Visumantrag stellen, wenn:
Personen, die ein Schengen-Visum beantragen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
| Faktor | Schengen-Visum (Typ C) | Nationales Visum (Typ D) |
| Zweck | Kurzfristiger Aufenthalt (Tourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch, Transit) | Langfristiger Aufenthalt (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung) |
| Dauer | Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen | Mehr als 90 Tagen |
| Gültigkeit | Gültig in allen 27 Schengen-Ländern | Gültig nur im ausstellenden Land |
| Anzahl der Einträge | Einzel-, Doppel- oder Mehrfacheintritt | Normalerweise einmalige Einreise; anschließend Daueraufenthaltserlaubnis |
| Antragsbehörde | Botschaft/Konsulat des Hauptreiseziels oder des Landes, in das Sie zum ersten Mal einreisen | Botschaft/Konsulat des jeweiligen Landes des langfristigen Aufenthalts |
| Biometrie erforderlich | Ja | Ja |
| Arbeitserlaubnis | Nicht erlaubt | Je nach Art des Visums (z. B. Arbeitserlaubnis) kann eine Arbeit erlaubt sein |

Schritt 1: Identifizieren Sie den Visumtyp
Suchen Sie das Schengen-Land heraus, in dem Sie die meiste Zeit verbringen oder das Sie zum ersten Mal betreten werden, und stellen Sie Ihren Antrag über dessen Botschaft oder Konsulat.
Schritt 2: Buchen Sie einen Termin
Ihr erster Schritt besteht darin, einen Termin für das Visum bei der Zulassungsstelle, dem Konsulat oder einem Visumantragszentrum (z. B. VFS Global oder BLS International) zu buchen.
Schritt 3: Füllen Sie das Visumantragsformular aus
Füllen Sie das offizielle Schengen-Visumantragsformular sorgfältig aus. Viele Konsulate bieten Online-Anträge an, die Sie auch herunterladen können.
Schritt 4: Bereiten Sie Ihre Dokumente vor
Sie müssen alle erforderlichen Dokumente zusammentragen, darunter Reisepass, Fotos, Reiseversicherung, Finanzierungsnachweis, Flugplan, Unterkunftsnachweis und ein Anschreiben.
Schritt 5: Nehmen Sie am Visumstermin teil
Sie müssen zum vereinbarten Termin erscheinen, um Ihren Antrag zusammen mit den biometrischen Daten einzureichen und die Visumgebühr zu bezahlen.
Schritt 6: Warten Sie auf die Bearbeitung
Die Standardbearbeitungszeit für ein Visum beträgt 15 Kalendertage, in bestimmten Situationen kann es jedoch auch 30 oder 45 Tage dauern.
Schritt 7: Holen Sie Ihren Reisepass ab
Nach Abschluss Ihres Antragsverfahrens können Sie Ihren Reisepass entweder persönlich abholen oder auf die Zustellung per Kurier durch den Visa-Center-Service warten.
Das Schengen-Visumbearbeitungsverfahren, das von der Terminvereinbarung bis zur Visumserteilung reicht, dauert in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Die Bearbeitungszeit hängt von der Auslastung des Konsulats, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und dem Profil des Antragstellers ab. Eine frühzeitige Antragstellung erhöht die Chancen auf eine fristgerechte Visumsgenehmigung.
Die nachstehende Tabelle enthält alle Einzelheiten zu den Schengen-Visumgebühren:
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Bewerberkategorie |
Visagebühr (EUR) |
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Erwachsene |
80 € |
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Kinder (6–12 Jahre) |
40 € |
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Kinder unter 6 |
Frei |
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Staatsangehörige ausgewählter Länder |
Ermäßigt/erlassen |
Die Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visum hängt in der Regel von mehreren Faktoren ab, darunter die Staatsangehörigkeit des Antragstellers, die jeweilige Botschaft oder das Konsulat, das den Antrag bearbeitet, die Jahreszeit und die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Standardbearbeitungszeit
Verlängerte Bearbeitungszeiten

| Faktor | Schengen-Visum (Typ C) | Nationales Visum (Typ D) |
| Zweck | Kurzfristiger Aufenthalt (Tourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch, Transit) | Langfristiger Aufenthalt (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung) |
| Dauer | Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen | Mehr als 90 Tagen |
| Gültigkeit | Gültig in allen 27 Schengen-Ländern | Gültig nur im ausstellenden Land |
| Anzahl der Einträge | Einzel-, Doppel- oder Mehrfacheintritt | Normalerweise einmalige Einreise; anschließend Daueraufenthaltserlaubnis |
| Antragsbehörde | Botschaft/Konsulat des Hauptreiseziels oder des Landes, in das Sie zum ersten Mal einreisen | Botschaft/Konsulat des jeweiligen Landes des langfristigen Aufenthalts |
| Biometrie erforderlich | Ja | Ja |
| Arbeitserlaubnis | Nicht erlaubt | Je nach Art des Visums (z. B. Arbeitserlaubnis) kann eine Arbeit erlaubt sein |
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