Wenn Sie als Kanadier eine Reise nach Luxemburg planen, sei es für touristische Zwecke, Familienbesuche, Konferenzen oder aus medizinischen Gründen, können Sie mit dem Luxemburg-Besuchervisum Luxemburg und den Schengen-Raum besuchen. Dieser Leitfaden enthält die wichtigsten Informationen für 2025.

*Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Luxemburg-Besuchervisums? Melden Sie sich bei Y-Axis an und erhalten Sie umfassende Unterstützung beim Verfahren.
Ein Luxemburg-Besuchervisum, ein kurzfristiges Schengen-Visum (Typ C), ermöglicht Personen aus visumpflichtigen Ländern die Einreise nach Luxemburg zu touristischen Zwecken, für Familienbesuche, Geschäftsreisen, Konferenzen oder kurze medizinische Behandlungen. Dieses Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und ermöglicht Reisen in andere Schengen-Länder während seiner Gültigkeit.
Dieses Visum richtet sich an Personen, die nicht planen, langfristig in Luxemburg zu arbeiten oder zu studieren. Antragsteller müssen den Reisezweck nachweisen, ausreichende finanzielle Mittel nachweisen und erklären, dass sie nach ihrem Besuch in ihr Heimatland zurückkehren möchten.
Mit einem Luxemburg-Besuchervisum können zugelassene Besucher Luxemburg, ein landschaftlich reizvolles und gut vernetztes Land in Europa, für Freizeit, Familienbesuche oder zur Arbeit besuchen. Dieses Visum ermöglicht kurzfristige Reisen nach Luxemburg und in den gesamten Schengen-Raum.
Luxemburg bietet verschiedene Kurzzeitvisa (Typ C) für Besuche an, die sich nach dem Reisegrund richten. Diese Visa erlauben einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und die Einreise in alle Schengen-Länder. Die wichtigsten Visatypen sind unten aufgeführt:

Ein luxemburgisches Touristenvisum, ein kurzfristiges Schengen-Visum (Typ C), richtet sich an Personen außerhalb der EU/des EWR, die ein Visum benötigen und zum Vergnügen, zur Besichtigung der Sehenswürdigkeiten oder zum Kennenlernen der Kultur nach Luxemburg reisen möchten. Es ermöglicht ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Luxemburg und anderen Schengen-Ländern.
Antragsteller müssen den Grund ihrer Reise darlegen, einen Reiseplan vorlegen, einen Nachweis über die Unterkunft sowie eine Reiseversicherung vorlegen und nachweisen, dass sie ihren Aufenthalt selbst finanzieren können. Dieses Visum eignet sich gut für Touristen, die die Altstadt Luxemburgs (UNESCO-Weltkulturerbe), Schlösser, Museen und die wunderschöne Landschaft besichtigen möchten.
Ein luxemburgisches Familien- oder Freundesbesuchsvisum, ein kurzfristiges Schengen-Visum (Typ C) ermöglicht es Personen aus Ländern, die ein Visum benötigen, Familie oder Freunde in Luxemburg für bis zu 90 Tage alle 180 Tage zu besuchen. Dieses Visum gilt nur für private Besuche, nicht für die Arbeit oder einen längeren Aufenthalt.
Bewerber müssen ein Schreiben ihres Gastgebers in Luxemburg, eine Bestätigung ihrer familiären oder persönlichen Bindung, ihren Aufenthaltsort, eine Reiseversicherung und Bankauszüge einreichen. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie nach ihrem Aufenthalt in ihr Heimatland zurückkehren werden.
Das luxemburgische Geschäftsvisum, ein kurzfristiges Schengen-Visum (Typ C), richtet sich an Personen, die aus beruflichen Gründen nach Luxemburg reisen. Dazu gehören die Teilnahme an Meetings, Konferenzen, Messen oder die Verhandlung von Geschäftsabschlüssen. Es ermöglicht Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und ermöglicht die Einreise in jedes Land des Schengen-Raums.
Antragsteller müssen eine Einladung des luxemburgischen Unternehmens oder Konzerns, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis, ihre Reisepläne, ihren Aufenthaltsort, eine Reiseversicherung und einen Nachweis über die finanzielle Absicherung vorlegen. Beachten Sie, dass dieses Visum nur für unbezahlte, kurzfristige Arbeitstätigkeiten gilt und nicht zur Ausübung einer Beschäftigung in Luxemburg berechtigt.
Ein luxemburgisches Konferenz- oder Veranstaltungsvisum, ein kurzfristiges Schengen-Visum (Typ C), eignet sich für Personen, die für berufliche, akademische, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen wie Konferenzen, Seminare, Ausstellungen, Workshops oder Wettbewerbe nach Luxemburg reisen. Es ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-tägigen Zeitfensters und die Einreise in andere Schengen-Länder während der Gültigkeit des Visums.
Für die Beantragung benötigen Sie eine offizielle Einladung oder einen Anmeldenachweis für die Veranstaltung, einen gültigen Reisepass, eine Reiseversicherung, einen Nachweis über die Unterkunft und einen Nachweis über die Finanzierung Ihrer Reise. Mit diesem Visum dürfen Sie nicht länger als die Dauer der Veranstaltung arbeiten oder bleiben.
Ein luxemburgisches medizinisches Behandlungsvisum ist ein kurzfristiges Schengen-Visum (Typ C) für Personen, die in Luxemburg medizinische Versorgung oder Beratung benötigen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich mit diesem Visum alle 90 Tage bis zu 180 Tage in Luxemburg und im Schengen-Raum aufhalten, jedoch nur aus medizinischen Gründen.
Für die Beantragung benötigen Sie ein ärztliches Attest oder eine Überweisung aus Ihrem Heimatland, einen bestätigten Termin in einem bekannten medizinischen Zentrum in Luxemburg und einen Nachweis, dass Sie Ihre Behandlung, Reise und Ihren Aufenthalt bezahlen können. Für die Genehmigung benötigen Sie außerdem eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30,000 €.
Ein luxemburgisches Flughafentransitvisum (Schengen-Visum Typ A) benötigen bestimmte Reisende, die auf dem Weg in ein Nicht-Schengen-Land einen luxemburgischen Flughafen passieren müssen. Mit diesem Visum können sie sich im internationalen Transitbereich des Flughafens aufhalten, dürfen jedoch weder Luxemburg noch andere Schengen-Länder betreten.
Es ist nur für Personen gedacht, die den Flughafen nicht verlassen möchten und über einen Flughafen des Schengen-Raums in ein anderes Land weiterreisen müssen. Personen, die dieses Visum beantragen, benötigen ein gültiges Visum (falls erforderlich) für ihr endgültiges Reiseziel und einen Nachweis, dass sie ihre Reise fortsetzen werden.
Luxemburg bietet kanadischen Besuchern ein unkompliziertes Einreiseverfahren. Kanadische Staatsbürger können ohne Visum nach Luxemburg und in andere Schengen-Länder einreisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Einige in Kanada lebende Nicht-Kanadier benötigen aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft möglicherweise ein Kurzaufenthaltsvisum für Luxemburg.
Ein Besuchervisum für Luxemburg könnte erforderlich sein, wenn Sie:
Mit den richtigen Dokumenten und der richtigen Planung können sich kanadische Einwohner auf einen organisierten und wertvollen Besuch in Luxemburg freuen.
Die Zulassungskriterien für ein Luxemburg-Besuchervisum sind unten aufgeführt.

Die für die Beantragung eines Besuchervisums für Luxemburg erforderlichen Dokumente sind unten aufgeführt.
Detaillierte Informationen zu den Gebühren für ein Luxemburg-Besuchervisum finden Sie weiter unten.
| Art des Visums | Bewerberkategorie | Gebühr (ca. CAD) |
|---|---|---|
| Schengen-Visum für Kurzaufenthalte | Erwachsene (ab 12 Jahren) | $120 |
| Schengen-Visum für Kurzaufenthalte | Kinder (6–11 Jahre) | $60 |
| Schengen-Visum für Kurzaufenthalte | Kinder unter 6 Jahren | Frei |
| Visum für den Flughafentransit | Alle teilnahmeberechtigten Bewerber | $120 |
| Schengen-Visum für die mehrfache Einreise | Fallspezifische Antragsteller | $120 |
| Biometrie / Servicegebühren | Alle Bewerber (falls zutreffend) | Variiert (zusätzlich) |
Detaillierte Informationen zur Bearbeitungszeit für ein Luxemburg-Besuchervisum finden Sie weiter unten.
| Anwendungsart | Geschätzte Bearbeitungszeit |
|---|---|
| Standard-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt | 15 Kalendertage |
| Komplexe oder unvollständige Bewerbungen | Bis zu 30–45 Kalendertage |
| Hauptreisezeit (z. B. Sommer) | Bis zu 30 Kalendertage oder mehr |
| Frühes Bewerbungsfenster | Bis zu 6 Monate vor Reiseantritt (9 Monate für Seeleute) |
Das Verfahren zur Beantragung eines Besuchervisums für Luxemburg ist unten beschrieben.
Schritt 1: Wählen Sie das richtige Visum für Ihre Reise aus.
Schritt 2: Füllen Sie das Schengen-Visumformular aus.
Schritt 3: Stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen, z. B. Reisepläne, Finanzierungsnachweise und Versicherungsdaten.
Schritt 4: Nehmen Sie an Ihrem Visumgespräch teil, um Ihre Dokumente einzureichen und Ihre biometrischen Daten anzugeben.
Schritt 5: Wenn Ihr Visum genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem Luxemburg-Besuchervisum zurück.

Die Gültigkeit und Aufenthaltsdauer des Luxemburger Besuchervisums sind unten aufgeführt.
| Art des Visums | Gültigkeitszeitraum | Maximale Aufenthaltsdauer | Eintragstyp |
|---|---|---|---|
| Schengen-Visum für die einmalige Einreise | Bis zu 180 Tage ab Ausstellungsdatum | Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen | Nur ein Eintrag |
| Schengen-Visum für die mehrfache Einreise | 6 Monate bis 5 Jahre (fallabhängig) | Bis zu 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum | Mehrere Einträge erlaubt |
| Visum für den Flughafentransit | Nur gültig für Transitdatum(e) | Kein Aufenthalt erlaubt (nur Transitzone) | Transit durch den Flughafen |
Y-Axis ist ein führender globaler Visa- und Einwanderungsberatung, unterstützt Einzelpersonen bei der Einhaltung internationaler Reisebestimmungen. Mit Sitz in Kanada bietet Y-Axis Reisenden, die ein Luxemburg-Besuchervisum beantragen, spezialisierte Hilfe und stellt sicher, dass jeder Schritt von Anfang bis Ende kompetent gehandhabt wird.
So kann Y-Axis Sie bei der Beantragung eines Luxemburg-Besuchervisums unterstützen: